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Mitgliederversammlung 2025

Mitgliederversammlung 2025 
Zur Mitgliederversammlung 2025 wurden folgende Themen besprochen:
  • Auf Grund der Missverständnisse bei der Arbeitsstundenabrechnung 2024 wurde zur Vorstandssitzung am 06.01.2025 beschlossen, ab dem Jahr 2025 Stundenzettel einzuführen. Diese werden zu den Arbeitseinsätzen ausgegeben oder stehen hier auf der Homepage im Downloadbereich zum Download bereit. Jede erbrachte Tätigkeit ist in dem Stundenzettel einzutragen und vom Arbeitseinsatzleitenden oder Vorstand unterschreiben zu lassen. Nach dem Sie Ihre vorgegebene Anzahl an Pflichtarbeitsstunden geleistet haben, ist der Zettel beim Vorstand abzugeben. Die Abgabe muss bis 31.10. eines jeweiligen Jahres erfolgen. später eingereichte Stundenzettel können nicht mehr angerechnet werden. Ebenso werden nur Stunden angerechnet, welche auf diesem Zettel eingetragen und vom Arbeitseinsatzleitenden oder Vorstand unterschrieben sind. Eine Anlage von Stundenguthaben für Folgejahre ist unzulässig und wird nicht angerechnet.
  • Ab 2025 erfolgt bei der Kassierung der Posten Strom und Wasser keine Barkassierung mehr! Alle Pächter erhalten ein Formular, auf diesem stehen die Alt- und Neuzählerstände, der Verbrauch und der zu zahlende Betrag bzw. der Termin bis wann dieser auf das Vereinskonto zu überweisen ist. Diese Formulare werden in zweifacher Ausführung gefertigt, eins für den Pächter/in und eins für die Unterlagen des Vorstandes. Auf beiden Ausführungen hat der Pächter/in und der Ableser/in zu unterschreiben.
  • Die Ausgabe der neuen Satzung sowie der aktualisierten Rahmenkleingartenordnung (RKO), erfolgt nur in digitaler Form hier im Downloadbereich unserer Homepage. Pächterinnen & Pächter, die überhaupt keine Möglichkeit haben diese Dokumente elektronisch zu lesen oder zu downloaden, melden sich bitte zu den Vorstandssitzungen beim Vorstand. An diese wird die Satzung und die RKO in Papierform ausgehändigt.
  • Die Firma ESC führt aktuell verstärkt Kontrollen zur Fäkalienentsorgung in den Kleigärtenanlagen durch. Es ist strengstens verboten Fäkalien in das Erdreich einzubringen oder versickern zu lassen. Verstöße werden mit bis zu 50000,- EUR geahndet und es besteht die Möglichkeit das dem Verein der Hauptpachtvertrag gekündigt wird! Was nachher bedeuten würde, dass jeder einzelne Pächter/in die Parzelle von allen Privateigentum, Anpflanzungen und Baulichkeiten beräumen muss!