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Arbeitseinsätze

Arbeitseinsätze 2025

 

 

 

jeweils an folgenden Samstagen von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
29.03.25 / 10.05.25 / 21.06.25 / 23.08.25 / 20.09.25 / 04.10.25
Der Treffpunkt ist hinter dem Vereinsheim.
Bitte folgende Beschlüsse beachten:
  • Beschluss 1/2009 Die Anzahl der Pflichtarbeitsstunden wird auf 6 Stunden pro Garten und Jahr festgesetzt. Von Rentnern ab dem 65. Lebensjahr und Schwerbehinderten sind 3 Pflichtarbeitsstunden pro Garten und Jahr zu leisten. Die Rentner- und Schwerbehindertenregelung gilt, sobald das letzte Mitglied, was im Kleingartenpachtvertrag eingetragen ist, das 65. Lebensjahr erreicht hat oder Schwerbehindert ist.
  • Beschluss 1/2022 Haben alle im Pachtvertrag eingetragenen Personen das 75. Lebensjahr erreicht, sind diese von der Leistung der Pflichtarbeitsstunden befreit
  • Beschluss 9/2022 für jede nicht geleistete Pflichtarbeitsstunde sind 30,- EUR zu zahlen
Termine für zusätzliche Arbeitseinsätze, die nach Bedarf anfallen, werden in den Schaukästen und hier auf der Homepage ausgeschrieben.